allgemeine geschäftsbedingungen

  1. DEFINITIONEN
In diesen Bedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
  1. Urlaubsunterkunft: das Ferienhaus, unter der Adresse: Bosweg 1, 4328 PD Burgh-Haamstede
  2. Vermieter: W. Landa und/oder N.N. Rauscher, handeln im Namen von schouwseduin.com, in der Eigenschaft der Eigentümer der der Urlaubsunterkunft;
  3. Mieter: derjenige, der mit dem Vermieter einen Vertrag bezüglich des Urlaubsaufenthalts eingeht;
  4. Nutzer: die auf der Vereinbarung benannte(n) Person(en);
  5. Dritte: jede Person, die nicht der Mieter oder der Nutzer ist;
  6. Vereinbarung: die schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Anmietung der Urlaubsunterkunft
  7. vereinbarter Preis: die Gebühr für die Nutzung der Urlaubsunterkunft
  8. Sonstige Kosten: die Gebühr, die für Kurtaxe, Bettwäsche, Reinigung, Haustierzuschlag und andere Dienstleistungen und sonstige Dienstleistungen, bezahlt wird;
  9. Stornierung: die schriftliche Kündigung der Vereinbarung durch den Mieter, vor dem Beginn des Aufenthalts
  1. ANWENDBARKEIT Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen, die im Zusammenhang mit der Miete und/oder der Nutzung der Urlaubsunterkunft stehen. Alternative Regelungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich mit dem Vermieter vereinbart wurden.
  2. ANWENDBARES RECHT
  3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
  4. INHALT UND DAUER DER VEREINBARUNG
  5. Der Vermieter kann für Erholungszwecke, nicht zum ständigen Aufenthalt, die Urlaubsunterkunft dem Vermieter für den vereinbarten Zeitraum und zu dem vereinbarten Preis zur Verfügung stellen. Der Vertrag endet nach Rechtsweg nach dem Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne die Notwendigkeit einer Kündigung.
  6. ZAHLUNGEN
  7. Zum Zeitpunkt der Reservierung muss der Mieter eine Anzahlung von 25% des vereinbarten Preises, der sonstigen Kosten und der Kaution leisten. Die Zahlung dieses Betrags muss sofort erfolgen. Der Rest des vereinbarten Preises, der sonstigen Kosten und der Kaution muss bis spätestens 8 Wochen vor dem Anreisedatum, beim Vermieter eingegangen sein. Bei Buchung innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des Urlaubs müssen der vereinbarte Preis, die sonstigen Kosten und die Kaution vom Mieter umgehend voll bezahlt werden. Im Falle verspäteter Zahlung dem Mieter in Rechnung gestellter Beträge, ist dieser unmittelbar nach Ablauf der Frist für die Zahlung in Verzug. In diesem Fall wird der Vermieter unverzüglich schriftlich die Möglichkeit einräumen, den ausstehenden Betrag noch zu begleichen. Wenn die Zahlung dann auch ausbleibt, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren und der Mieter ist für Schäden haftbar, die der Vermieter dadurch erleidet oder erleiden wird, einschließlich aller Auslagen, die der Vermieter im Zusammenhang mit der Buchung und der Stornierung hatte. Der Vermieter hat auf jeden Fall das Recht, Stornokosten zu berechnen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Artikels 8. Der Vermieter hat das Recht, Forderungen gegen den Mieter mit vom Mieters bereits gezahlten Beträgen zu verrechnen, unabhängig von der Höhe.
  8. KAUTION Vermieter verlangt eine Kaution vom Mieter. Die Höhe der Kaution ist in der Vereinbarung und auf der Rechnung enthalten. Die Anzahlung oder ein möglicher Rest davon, wird innerhalb von 7 Tagen nach dem vereinbarten Tag der Abreise auf das Bankkonto des Mieters zurückgegeben, sofern dieser unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 9, die Urlaubsunterkunft ordnungsgemäß hinterlässt. Mögliche Schadensersatzansprüche werden durch diese Erstattung nicht für nichtig erklärt.
  9. AN- UND ABREISE Die Urlaubsunterkunft kann am vereinbarten Anreisetag spätestens ab 15:00 Uhr bezogen werden. Die genaue Uhrzeit vereinbaren Mieter und Vermieter gemeinsam. Am vereinbarten Tag der Abreise muss die Unterkunft vor 10:00 Uhr verlassen werden. Wenn die Nutzung der Urlaubsunterkunft früher als zum vereinbarten Termin beendet wird, ist der Mieter nicht berechtigt, eine vollständige oder teilweise Erstattung des vereinbarten Preises und/oder der sonstigen Kosten zu verlangen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter über ein vorzeitiges Beenden zu informieren.
  10. STORNIERUNG Im Fall der Stornierung schuldet der Mieter eine Entschädigung. Dies entspricht: – bei Stornierung mehr als 8 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag: die Anzahlung, wie in Artikel 5 angegeben; – bei Stornierung weniger als 8 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag: 100% des vereinbarten Preises.
  11. UNTERVERMIETUNG Es ist dem Mieter und anderen Nutzern nicht gestattet, die Urlaubsunterkunft unter irgendeiner Bezeichnung und in welchem Maße auch immer, Dritten zum Gebrauch zu überlassen, die nicht die Personen aus der Vereinbarung sind.
  12. SCHADEN Die Mieter ist dafür verantwortlich, wobei keine Verantwortung oder Haftung von anderen Nutzern unberührt bleioben, dass alles in und um die Urlaubsunterkunft einen geordneten Gang geht. Darüber hinaus haftet der Mieter, ohne die Haftung der anderen Nutzer zu berühren, für Schäden an der Unterkunft und des Inventars. Mögliche Schäden müssen vom Mieter sofort dem Vermieter gemeldet werden und werden von der Kaution einbehalten, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Eintritt des Schadens nicht durch Verschulden des Mieters oder Benutzers verursacht wurde.
  13. HAFTUNG Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von oder am Eigentum oder Personen jeglicher Art während oder durch einen Aufenthalt in der Urlaubsunterkunft. Der Vermieter ist in keiner Weise für Schäden haftbar, für die eine Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung oder eine andere Versicherung besteht. Der Vermieter haftet nicht für Probleme oder Mängeln bei der Erbringung von Dienstleistungen oder Leistungen durch Dritte. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für den Verlust und/oder die Beschädigung der gemieteten Urlaubsunterkunft während der Nutzung durch den Mieter bzw. andere Nutzer, unabhängig davon, ob dies eine Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Mieter bzw. Dritten ist, die sich mit Erlaubnis des Mieter in der Urlaubsunterkunft befinden. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen im Hinblick auf Schäden Dritter frei, die (teilweise) als Folge einer Handlung oder Unterlassung durch den Mieter, Nutzer oder Dritte eintraten, die sich in der Urlaubsunterkunft befinden. Bei unsachgemäßem Gebrauch oder falschem Hinterlassen, einschließlich, nicht aber darauf beschränkt, übermäßiger Verschmutzung der Urlaubsunterkunft, wird dem Mieter ein Aufpreis berechnet, der dann sofort zu begleichen ist.
  14. BESCHWERDEN Der Vermieter ist bemüht, den Aufenthalt für den Mieter so angenehm wie möglich zu gestalten. Mängel an der Urlaubsunterkunft müssen sofort mitgeteilt werden, damit sie behobewn werden können.